Allgemeine Koordinierungsgruppe Kunst (AKK)
Die Allgemeine Koordinierungsgruppe Kunst (AKK) besteht seit ihrer konstituierenden Sitzung am 12.12.1984. Sie ist im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für die übergreifenden Planungen des SCHULKUNST-Programms zuständig und hat sich die "breitenwirksame Darstellung der Arbeit im Fach Bildende Kunst an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg" auf die Fahnen geschrieben.
Die AKK besteht aus 7 Vertreter/innen der verschiedenen Schularten, 4 Vertretern der Regierungspräsidien, der Vertreterin der Akademie Schloss Rotenfels, dem Referenten für Schulkunst am Zentrum für Schulkunst und der Referentin für Schulkunst und Amateurtheater des Ministeriums.
Über die Planung des SCHULKUNST-Programms hinaus versteht sich die AKK als Forum versammelter Kompetenzen und beratendes Gremium für alle Belange der Kunst an den Schulen und sieht sich verantwortlich für den Erhalt und die Stärkung des Stellenwertes des Faches Kunst, die qualifizierte Umsetzung im Kunstunterricht und der Präsentation des Faches nach außen.

